Seit 2009 ist eine durchgehende Krankenversicherung in Deutschland Pflicht. Jede Person, die sich in Deutschland aufhält, muss versichert sein. Dabei ist zu beachten, dass Sie auch dann beitragspflichtig sind, wenn sich Ihre Beschäftigungssituation ändert.
Wird zum Beispiel Ihr Arbeitsvertrag gekündigt, zahlt Ihr bisheriger Arbeitgeber Ihre Beiträge nicht mehr. Sie bleiben jedoch Versicherter, was de facto bedeutet, dass Sie selbst für die Beiträge sorgen müssen. Auch wenn Sie aus Deutschland wegziehen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Beiträge weiter anfallen, wenn Sie Ihren Vertrag mit Ihrer Krankenkasse nicht kündigen.
Wie vermeide ich es, mich bei der Krankenkasse zu verschulden? Was sollten Sie tun, wenn Sie bereits Schulden haben und eine Zahlungsaufforderung erhalten haben? Unser Beitrag beantwortet diese Fragen.
Rückkehr nach Polen und Kündigung der Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse
Planen Sie, nach Polen zurückzukehren? Dann sollten Sie nicht vergessen, Ihre Mitgliedschaft schriftlich zu kündigen, wenn Sie sich nicht bei Ihrer Krankenkasse verschulden wollen. Ihrer schriftlichen Kündigung sollte in der Regel eine Bestätigung beiliegen, dass Sie sich aus Deutschland abgemeldet und eine Krankenversicherung in Polen (oder in dem anderen Land, in das Sie umziehen) abgeschlossen haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag nicht vor Ihrer Abreise aus Deutschland kündigen, mit wachsenden Schulden rechnen müssen. Eine unterlassene Kündigung führt dazu, dass Ihre bisherige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung automatisch in eine sogenannte Pflichtversicherung mit freiwilliger Mitgliedschaft umgewandelt wird.
Für jeden Monat wird der höchste zulässige Versicherungsbeitrag erhoben, wenn Ihre Krankenkasse von Ihnen keine Informationen über die mögliche Fortsetzung oder Beendigung Ihrer Krankenversicherung erhält. Dadurch entsteht eine Schuld. Zu dieser Schuld kommen natürlich noch die Kosten für den Schriftverkehr, die Ermittlung Ihrer Adresse und Strafzinsen hinzu.
Verschuldung bei der deutschen Krankenkasse. Was ist zu tun?
Haben Sie einen Mahnbescheid von einer der deutschen Krankenkassen erhalten? Wenn Sie von diesem Problem betroffen sind, laden wir Sie ein, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denken Sie daran, dass das Schlimmste, was Sie tun können, ist, nicht auf die Zahlungsaufforderung zu reagieren. Je länger Sie zögern, desto höher werden Ihre Schulden.
Ganz gleich, ob Ihre Schulden entstanden sind, weil Sie eine Änderung Ihres Status nicht gemeldet haben, oder ob Sie sich nicht bei der Krankenkasse abgemeldet haben, als Sie nach Polen gezogen sind, Sie können auf unsere Unterstützung zählen. Wir helfen Ihnen, Ihre Schulden zu begleichen und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
Wir sind uns bewusst, dass der Umgang mit Krankenkassenschulden nicht immer einfach ist. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung! Wir analysieren Ihre individuelle Situation und finden mit Sicherheit die optimale Lösung. Wir setzen uns mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und helfen Ihnen, Ihre Schulden so weit wie möglich zu reduzieren – um bis zu 50-70%. Wir sorgen dafür, dass Sie den Restbetrag in Raten zahlen können. Sprechen Sie uns an! Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen, die Sie haben!